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   FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 589/00   

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FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 589/00 (https://dejure.org/2005,22736)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.10.2005 - 5 K 589/00 (https://dejure.org/2005,22736)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 5 K 589/00 (https://dejure.org/2005,22736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden auf Grund "neuer Tatsachen"; "Nachträgliche" Bekanntgabe neuer Tatsachen; Unbekannt werden von einmal bekannten Tatsachen bei einem Wechsel in der Zuständigkeit der Finanzbehörde; Fehlende Angaben in einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1
    In Reisekostenaufzeichnungen fehlende Angaben über die betriebliche Veranlassung von Dienstreisen als neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    In Reisekostenaufzeichnungen fehlende Angaben über die betriebliche Veranlassung von Dienstreisen als neue Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.05.1998 - I R 140/97

    Beweislast bei neuen Tatsachen

    Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 589/00
    Maßgebend dafür, ob Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nachträglich bekannt geworden sind, ist der Kenntnisstand derjenigen Personen, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 1998 I R 140/97, BStBl II 1998, 599 , und vom 12. Dezember 2000 VIII R 12/00, BStBl II 2001, 218 ).

    Bei Provisionseinnahmen von 352.327 DM waren Reisekosten für zwei Versicherungsvertreter in Höhe von 59.542 DM nicht so außergewöhnlich, dass man an der Richtigkeit dieses Aufwandspostens zweifeln müsste (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1998 I R 140/97 a.a.O. und BFH-Beschluss vom 26. Februar 2003 IX B 221/02, BFH/NV 2003, 1029 ).

  • BFH, 13.07.1990 - VI R 109/86

    Im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren mit aktenloser Bearbeitung sind dem

    Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 589/00
    Spätestens seit dem Feststellungsbescheid vom 22.10.1996 müsse das Finanzamt gegen sich gelten lassen, dass es Art. und Weise sowie Umfang der Aufzeichnungen gekannt und gebilligt habe (unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in BStBl II 1990, 1047 ).

    Aus diesem Grunde geht auch der Hinweis auf das BFH-Urteil in BStBl II 1990, 1047 , ins Leere, zumal in dem dort entschiedenen Fall sich die fraglichen Unterlagen der Vorjahre noch beim Finanzamt befanden, was bei den Reisekostenaufzeichnungen der Kläger für die Vorjahre wohl nicht der Fall war.

  • BFH, 15.10.1993 - III R 74/92

    Renten als anrechenbare Einkünfte bzw. Bezüge im Sinn des Einkommensteuergesetzes

    Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 589/00
    Denn einmal bekanntgewordene Tatsachen werden durch einen Wechsel in der Zuständigkeit der Finanzbehörde nicht wieder unbekannt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1993 III R 74/92, BFH/NV 1994, 315, zu 3. sowie Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO , Tz. 19 zu § 173 AO m.w.N.).
  • BFH, 01.10.1993 - III R 58/92

    Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus

    Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 589/00
    Unter Tatsache im Sinne des § 173 Abs. AO ist alles zu verstehen, was Merkmal oder Teilstück eines steuergesetzlichen Tatbestandes sein kann (BFH-Urteile vom 21. Juli 1989 III R 303/84, BStBl II 1989, 960 , und vom 1. Oktober 1993 III R 58/92, BStBl II 1994, 346 ).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 12/00

    … -Rückstellung

    Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 589/00
    Maßgebend dafür, ob Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nachträglich bekannt geworden sind, ist der Kenntnisstand derjenigen Personen, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten (vgl. BFH-Urteile vom 19. Mai 1998 I R 140/97, BStBl II 1998, 599 , und vom 12. Dezember 2000 VIII R 12/00, BStBl II 2001, 218 ).
  • BFH, 21.07.1989 - III R 303/84

    1. Änderung wegen neuer Tatsachen bei nachträglicher Stellung eines nicht

    Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 589/00
    Unter Tatsache im Sinne des § 173 Abs. AO ist alles zu verstehen, was Merkmal oder Teilstück eines steuergesetzlichen Tatbestandes sein kann (BFH-Urteile vom 21. Juli 1989 III R 303/84, BStBl II 1989, 960 , und vom 1. Oktober 1993 III R 58/92, BStBl II 1994, 346 ).
  • BFH, 26.02.2003 - IX B 221/02

    Verböserung

    Auszug aus FG Sachsen, 05.10.2005 - 5 K 589/00
    Bei Provisionseinnahmen von 352.327 DM waren Reisekosten für zwei Versicherungsvertreter in Höhe von 59.542 DM nicht so außergewöhnlich, dass man an der Richtigkeit dieses Aufwandspostens zweifeln müsste (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1998 I R 140/97 a.a.O. und BFH-Beschluss vom 26. Februar 2003 IX B 221/02, BFH/NV 2003, 1029 ).
  • FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09

    Zurechnung der Kenntnis einer Behörde

    Der Finanzbehörde einmal bekannt gewordene Tatsachen werden durch einen Wechsel in der Zuständigkeit der Finanzbehörde und/oder einen Wechsel des Bearbeiters nicht wieder unbekannt (BFH vom 15. Oktober 1993 III R 74/92, BFH/NV 1994, 315; FG Sachsen vom 5. Oktober 2005 5 K 589/00, juris).
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